Die Stiftung Berliner Philharmoniker ist bemüht, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.berliner-philharmoniker.de veröffentlichten Webauftritt der Stiftung Berliner Philharmoniker.
Diese Erklärung wurde am 11.07.2025 erstellt.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 05.08.2025 überprüft. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Wir entwickeln unsere Webseite und die Inhalte stetig weiter, um die Einschränkungen hinsichtlich der Barrierefreiheit weiter zu minimieren. Nachstehend gelistete Bereiche sind aus bestimmten Gründen nicht barrierefrei:
Der Webshop ist ein externes Angebot. Er ist nicht barrierefrei. Das Angebot ist von der Firma CTS EVENTIM AG & Co. KGaA. Die Stiftung Berliner Philharmoniker hat hier leider keinen Einfluss auf die barrierefreie Umsetzung. Die Inhalte werden im separaten Tab geöffnet. Die Dringlichkeit der Überarbeitung ist bei Eventim bekannt.
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Kontakt:
Saskia Dittrich
Herbert-von-Karajan-Straße 1
10785 Berlin
+49 30 254 88-366
Link E-Mail-Adresse Kontaktperson
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
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Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
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