Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe

Stiftung Berliner Philharmoniker

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Berliner Philharmoniker für Ticketverkäufe, Konzertbesuche und Besichtigungen der Philharmonie (»Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe«).
 

1. Geltungsbereich

1.1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besuchern und Besucherinnen von Konzerten und anderen Veranstaltungen (aus Gründen der Lesbarkeit nachfolgend einheitlich und gemeinsam »Konzertbesucher« oder »Sie«) und der Stiftung Berliner Philharmoniker (»Stiftung« oder »wir«). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen zustande kommt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe bestehen aus zwei Teilen: Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (Ziffer 2.) und den zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Flex-Paketen und Abonnements (Ziffer 3.). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Konzertbesuchers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.

1.2 Über die Stiftung Berliner Philharmoniker

Die Stiftung wird vertreten durch ihre Intendantin Andrea Zietzschmann und ist unter der folgenden Anschrift geschäftsansässig

Stiftung Berliner Philharmoniker
Herbert-von-Karajan-Str. 1
10785 Berlin Deutschland
Tel.: +49 (0)30 254 88 – 0

1.3. Eigenveranstaltungen und Mietveranstaltungen

In der Philharmonie finden Veranstaltungen der Stiftung (»Eigenveranstaltungen«) sowie Veranstaltungen Dritter (»Mietveranstaltungen«) statt. Der Veranstalter wird auf der Eintrittskarte ausgewiesen. Nur bei Eigenveranstaltungen kommt eine Vertragsbeziehung zwischen dem Konzertbesucher und der Stiftung zustande und es gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe.

Bei Mietveranstaltungen geht der Käufer der Eintrittskarte eine Vertragsbeziehung mit dem jeweiligen Veranstalter ein. Sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, z.B. bei Ausfall/Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderung, Umbesetzungen sowie Fehlern und Mängeln bei der Sitzplatzordnung sind bei Mietveranstaltungen an den jeweiligen Veranstalter zu richten.

1.4. Begriff des Verbrauchers

Einige Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe haben für Konzertbesucher nur dann Geltung, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind. Der Konzertbesucher ist Verbraucher, soweit der Erwerb der Eintrittskarten bzw. des Geschenkgutscheins nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.5 Gültigkeit und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Auf den Verkauf von Eintrittskarten, Geschenkgutscheinen, Flex-Paketen und Abonnements finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Die Stiftung behält sich vor, für bereits abgeschlossene Verträge über Abonnements die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe mit Wirkung für die folgende Saison anzupassen, um beispielsweise Änderungen der Abonnementsleistungen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus ist die Stiftung auch während der laufenden Saison jederzeit zur Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe berechtigt, wenn die Stiftung zu dieser Änderung infolge einer Gesetzesänderung, Erklärung der Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Rechtsprechung oder sonstige triftige Umstände gezwungen ist. Änderungen werden erst dann wirksam, wenn der Konzertbesucher ihnen zustimmt. Die Stiftung wird dem Konzertbesucher eine neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe an die E-Mail- oder Post-Adresse übermitteln, die der Konzertbesucher zum Zwecke der Kommunikation angegeben hat. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die folgende Saison werden dem Konzertbesucher spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist für Abonnements bekannt gegeben. Über Änderungen, die aus den oben genannten Gründen während der laufenden Saison vorgenommen werden müssen, informieren wir Sie nach Bekanntwerden des Anpassungsbedarfs. Widerspricht der Konzertbesucher den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe nicht innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung durch uns, gilt die Zustimmung als erteilt. Die Stiftung wird den Konzertbesucher in der E-Mail, mit der sie die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe übermittelt, über dessen Recht, der neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe zu widersprechen, und über die Folgen, wenn der Konzertbesucher nicht innerhalb der sechs Wochen Frist widerspricht, informieren. Das Kündigungsrecht der Stiftung und des Konzertbesuchers bleibt unberührt.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen

2.1. Programme und Anfangszeiten

Die Konzertprogramme der Stiftung und deren Anfangszeiten werden in den Kassenfoyers der Philharmonie (»Philharmonie«), der Saisonbroschüre und auf der Internetseite www.berliner-philharmoniker.de der Stiftung (»Website«) bekanntgemacht. Wir weisen darauf hin, dass sich aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen Änderungen ergeben können. Wir werden Sie über solche Änderungen auf unserer Website informieren.

2.2. Eintrittspreise, Bearbeitungsgebühr

Die Stiftung veröffentlicht die jeweils gültigen Preise der Eintrittskarten für Konzerte und sonstige Eigenveranstaltungen in der Philharmonie (gemeinsam »Eintrittskarten«) und die für die Bearbeitung von Kartenbestellungen anfallenden Gebühren (»Bearbeitungsgebühren«) in der Saisonbroschüre und auf der Website und gibt sie an der Kasse in der Philharmonie (»Konzertkasse«) bekannt.

2.3. Begrenzung des Kartenangebots

Die Stiftung behält sich vor, bei einzelnen Veranstaltungen maximal vier Karten pro Käufer und Veranstaltung auszugeben.

2.4. Beginn des Vorverkaufs

Die Stiftung informiert über den Beginn des Vorverkaufs in der jährlichen Saisonbroschüre und auf der Website.

2.5. Kartenverkauf, Zahlungsmittel und Zustellung der Eintrittskarten

Der Konzertbesucher kann Eintrittskarten im Vorverkauf online auf der Website, telefonisch, schriftlich per E-Mail oder Fax und an der Konzertkasse in der Philharmonie kaufen. Zusätzlich erfolgt ein Verkauf von Eintrittskarten an der Abendkasse.

2.5.1. Kartenverkauf: Online

Eintrittskarten können ab dem Vorverkaufsbeginn über die Website gekauft werden.

Die Preise der Eintrittskarten und die Bearbeitungsgebühr ergeben sich aus der Darstellung auf der Website und werden dem Konzertbesucher vor Abgabe seiner Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt.

Verträge über die Website schließen wir in deutscher Sprache und englischer Sprache ab. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe können unter www.berliner-philharmoniker.de/agb als PDF angezeigt und abgespeichert werden. Die Konzertbesucher sind auch zum Ausdruck berechtigt.

Die Darstellung der Eintrittskarten auf der Website ist kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss der Stiftung, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Konzertbesucher. Der Konzertbesucher kann Eintrittskarten auswählen, indem er die Eintrittskarten zunächst unverbindlich in den Warenkorb legt. Im Anschluss wird der Konzertbesucher aufgefordert, seine persönlichen Daten und Zahlungsdaten einzugeben. Ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss gibt der Konzertbesucher erst mit dem Betätigen der Schaltfläche »jetzt kaufen« ab. Vorher werden ihm die Daten seiner Bestellung noch einmal auf einer Übersichtsseite angezeigt und er kann seine Bestelldaten mit den dafür vorgesehen Korrekturhilfen ändern.

Die Stiftung bestätigt die Ausführung der Bestellung des Konzertbesuchers unverzüglich per E-Mail (»Auftragsbestätigung«). Mit der Auftragsbestätigung nehmen wir das Vertragsangebot des Konzertbesuchers an und es kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Konzertbesucher zustande. Die Auftragsbestätigung wird von uns nicht gespeichert. Die Auftragsbestätigung kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr online abgerufen werden.

Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express) und PayPal. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte müssen Sie uns die Kartennummer, die Kartenprüfnummer und das Gültigkeitsdatum der Kreditkarte mitteilen und diese Daten online eingeben. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt mit Vertragsschluss.

2.5.2. Kartenverkauf: Telefonisch

Eintrittskarten können ab Vorverkaufsbeginn während der nachfolgend genannten Zeiten unter der Nummer +49 30 254 88 999 telefonisch erworben werden:

Mo - Fr von 9 - 16 Uhr (im Spielbetrieb)

Mo - Fr von 9 - 15 Uhr (in der Spielzeitpause)

Am ersten Tag des Vorverkaufs können Sie Eintrittskarten nur mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) zahlen. In diesem Fall erfolgt der Vertragsschluss am Telefon. Ihre telefonische Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss des Kaufvertrages dar. Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Mitarbeiters der Stiftung zustande. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte müssen Sie uns die Kartennummer, die Kartenprüfnummer und das Gültigkeitsdatum der Kreditkarte mitteilen. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt mit dem Abschluss des Vertrages am Telefon.

An den Folgetagen können Sie entweder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) zahlen oder per Vorkasse mittels Überweisung, es sei denn zwischen Bestellung und Konzert liegen weniger als 14 Tage; in diesem Fall können Sie nur mit Kreditkarte zahlen. Wenn Sie das Zahlungsmittel Vorkasse mittels Überweisung wählen, erhalten Sie von uns auf Ihre Bestellung per E-Mail oder Post unter Beifügung einer Rechnung ein verbindliches Angebot, in dem die bestellten Eintrittskarten, die Preise und eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ausgewiesen sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Eintrittskarten binnen der Zahlungsfrist nehmen Sie das Angebot an und kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Wird der Rechnungsbetrag binnen der Zahlungsfrist nicht unserem Konto gutgeschrieben, geben wir die Eintrittskarten wieder in den Verkauf.

Ab 14 Tagen vor dem jeweiligen Konzert steht dem Konzertbesucher das Zahlungsmittel Vorkasse mittels Überweisung nicht mehr zur Verfügung.

2.5.3. Kartenverkauf: schriftlich

Schriftliche Kartenanfragen werden ab Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Bitte senden Sie Ihre Kartenbestellungen per E-Mail an: tickets@berliner-philharmoniker.de oder per Fax an: 030/254 88 323.

Unter Berücksichtigung Ihrer Kartenbestellungen schicken wir Ihnen entweder per E-Mail oder per Post unter Beifügung einer Rechnung ein verbindliches Angebot, in dem die jeweils verfügbaren Eintrittskarten, die Preise und eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ausgewiesen sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Eintrittskarten binnen der Zahlungsfrist nehmen Sie das Angebot an und kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Als Zahlungsmittel stehen Ihnen Kreditkarte (Visa, Mastercard und American Express) und Vorkasse mittels Überweisung zur Verfügung, es sei denn zwischen Bestellung und Konzert liegen weniger als 14 Tage; in diesem Fall können Sie nur mit Kreditkarte zahlen. Bei der Bezahlung mit Kreditkarte müssen Sie uns telefonisch die Kartennummer, die Kartenprüfnummer und das Gültigkeitsdatum der Kreditkarte mitteilen. Wird der Rechnungsbetrag binnen der Zahlungsfrist nicht beglichen, geben wir die Eintrittskarten wieder in den Verkauf.

2.5.4. Kartenverkauf an der Konzertkasse in der Philharmonie

Eintrittskarten können auch an der Kasse in der Philharmonie (»Konzertkasse«) erworben werden. Der Käufer hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der Karten und des Wechselgeldes zu prüfen.

Vorverkauf

Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten der Konzertkasse finden sie auf unserer Website. In der Sommerpause bleibt die Konzertkasse in der Philharmonie geschlossen.

Für den Vorverkauf von Eintrittskarten in der Philharmonie werden keine Wartenummern vergeben. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis können bevorzugt bedient werden. Bitte beachten Sie die Anweisungen des Personals vor Ort.

Abendkasse

Die Abendkasse öffnet spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. An der Abendkasse werden nur Karten für die Veranstaltung des Abends verkauft. Ein Vorverkauf für andere Konzerte ist nicht möglich.

2.5.5. Bearbeitungsgebühren

Bei schriftlicher, telefonischer oder online Kartenbestellung wird eine Bearbeitungsgebühr je Eintrittskarte erhoben. Ausgenommen sind U30-Tickets (siehe Ziffer 2.8) und Eintrittskarten für Familienkonzerte der Stiftung. Bei Kartenrücknahme erfolgt keine Erstattung der Bearbeitungskosten.

2.5.6. Mängelgewährleistungsrecht

Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.

2.5.7. Widerrufsrecht

Konzertbesucher, die Eintrittskarten kaufen, haben nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch dann kein Widerrufsrecht, wenn Sie die Eintrittskarten online, telefonisch oder schriftlich per Brief oder Fax erworben haben. Gegenstand des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages ist eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Auf diese finden die gesetzlichen Widerrufsregeln im Fernabsatz keine Anwendung. Dies bedeutet, dass die Bestellung des Konzertbesuchers nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zugang der Auftragsbestätigung bindend ist. Etwas andere gilt beim Erwerb von Geschenkgutscheinen (siehe dazu unten Ziffer 2.13.).

2.5.8. Versand und Abholung der Eintrittskarten

Soweit der Konzertbesucher die Eintrittskarten online, telefonisch oder schriftlich erworben hat, stehen ihm folgende Optionen für den Empfang der Eintrittskarten zur Verfügung:

Postalischer Versand

Der postalische Versand der Eintrittskarten ist bei einem Versand im Inland bis sieben (7) Tage vor dem jeweiligen Konzert und bei einem Versand ins Ausland bis zwanzig (20) Tage vor dem jeweiligen Konzert möglich. Die Eintrittskarten werden nach Zahlungseingang versandt. Die Lieferzeit der von Ihnen bestellte(n) Eintrittskarten(n) beträgt innerhalb Deutschlands, abhängig von der Deutschen Post, ca. ein (1) bis drei (3) Werktage. Die Lieferzeiten für Eintrittskarten, die ins Ausland versandt werden, unterscheiden sich je nach Zielland. Die Länge der Lieferzeit lässt sich der regelmäßig aktualisierten Informationsseite der deutschen Post (»Länderinformationen und internationale Brieflaufzeiten«) entnehmen. Die Webseite ist unter folgendem Link erreichbar: https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/laenderinformationen.html (Stand Oktober 2020). Die Lieferzeit Ihrer Kartenbestellung entspricht der auf der Webseite der deutschen Post für das jeweilige Zielland angegebenen »Laufzeitorientierung«. Die Versandkosten belaufen sich auf 3,50 Euro innerhalb Deutschlands und 6 Euro im Ausland.

Mobile Ticket

Sie haben im Bestellprozess die Möglichkeit, durch Anklicken des entsprechenden Kästchens Ihre Eintrittskarte als Mobile Ticket zu erhalten. Wir senden Ihnen Ihr Ticket dann  in elektronischer Form per E-Mail zu. Das Ticket kann von Ihnen entweder selbst ausgedruckt werden. Es ist nur lesbar und gültig, wenn es auf einem DIN A4-Blatt ausgedruckt wird. Alternativ können Sie das Ticket auf Ihrem  mobilen Endgerät in elektronischer Form beim Einlass präsentieren. Sie dürfen das Mobile Ticket nicht vervielfältigen oder verändern. Das Mobile Ticket ist nur einmal verwertbar. Dazu wird der Code des Tickets beim Einlass elektronisch per Scanner entwertet. Wir sind berechtigt, dem Inhaber eines print@home-Tickets oder Mobile Tickets, dessen Code bereits entwertet wurde, den Zugang zum Konzert zu verwehren.

Abholung an der Abendkasse

Bezahlte Karten können an der Abendkasse abgeholt werden. Für nicht abgeholte Karten ist eine Erstattung des Kaufpreises nicht möglich.

2.6 Podiumsplätze, Sonderplätze und Stehplatzkarten

Falls verfügbar, werden Podiumsplätze und Sonderplätze (Zusatzbestuhlung, Emporen) zwei (2) Werktage vor dem ersten Konzert einer Konzertreihe verkauft. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an der Konzertkasse.

Sofern Stehplatzkarten verkauft werden, ist deren Erwerb nur am Konzerttag frühestens eine Stunde vor Konzertbeginn möglich. Pro Kartenkäufer wird nur eine Karte abgegeben.

Schwerbehinderte können Eintrittskarten für die Schwerbehindertenloge sowie für alle übrigen Plätze telefonisch, persönlich oder schriftlich bestellen. Der Erwerb einer Eintrittskarte für Schwerbehinderte setzt voraus, dass ein gültiger Schwerbehindertenausweis bei der Kartenbestellung, spätestens aber bei der Abholung der Karten, vorgelegt wird. Verfügt der Schwerbehinderte über ein Kundenkonto bei der Stiftung, so ist die einmalige Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausreichend.

2.7. Ermäßigungen

2.7.1. Ermäßigungen für Konzertbesucher unter 30 Jahren

Die Stiftung stellt für jedes Konzert für Konzertbesucher unter 30 Jahren ein Kontingent mit vergünstigten Eintrittskarten („U30-Tickets“) zu einem Festpreis von 15 Euro im Großen Saal und im Kammermusiksaal bereit. Diese U30-Tickets können online und an der Konzertkasse erworben werden. Die U30-Tickets sind nicht übertragbar. Der Konzertbesucher hat die Berechtigung zum Erhalt des U30-Tickets bei Einlass in die Philharmonie durch Vorlage seines Personalausweises nachzuweisen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum Normalpreis für die Konzertkarte zu zahlen.

2.7.2. Berlinpass

Für Inhaber des Berlinpasses sind Karten zu 3 Euro an der Abendkasse nach Verfügbarkeit erhältlich.

2.7.3. Schwerbehinderte

Menschen mit einer Behinderung erhalten gegen Vorlage ihres Ausweises (Kennzeichnung B) eine kostenlose Karte für ihre Begleitperson.

2.7.4. Rollstuhlfahrer /Führ- und Assistenzhunde

Für Rollstuhlfahrer stehen begrenzt Plätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer haben nur dann Anspruch auf einen barrierefreien Platz, wenn sie vor dem Kauf einer Eintrittskarte einen entsprechenden Bedarf angemeldet und wir die Verfügbarkeit bestätigt haben. Die Mitnahme von Führ- und Assistenzhunden muss ebenfalls vor dem Kauf einer Eintrittskarte angemeldet werden, da nicht alle Plätze für die Mitnahme von Hunden geeignet sind.

2.8. Weitergabe von Eintrittskarten

Der Konzertbesucher ist berechtigt, seine Eintrittskarten an eine andere Person weiterzugeben. Hat der Konzertbesucher eine Eintrittskarte zu einem ermäßigten Preis erworben, kann er seine Karten jedoch nur an eine Person weitergeben, die ebenfalls berechtigt ist, die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Wir behalten uns vor, die Berechtigung zur Ermäßigung zu kontrollieren.

2.9. Rücknahme und Umtausch von Konzertkarten

2.9.1 Keine Rücknahme und Umtausch

Verkaufte Eintrittskarten werden von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht. Für verfallene Konzertkarten wird kein Ersatz geleistet.

2.9.2. Änderungen von Programm, Besetzung und Veranstaltungsort

Die Stiftung behält sich Änderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts aus künstlerischen und organisatorischen Gründen vor.

Wir halten Sie auf unserer Website über unsere Konzertprogramme und sonstigen Veranstaltungen auf dem Laufenden und informieren dort über mögliche Änderungen des Programms, der Besetzung oder des Veranstaltungsortes.

Änderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Karten.

2.9.3. Absagen und Abbruch von Konzerten

Die Stiftung kann im Einzelfall gezwungen sein, ein Konzert oder eine sonstige Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Dies ist insbesondere, aber nicht ausschließlich denkbar, wenn ein mitwirkender Solist oder Dirigent verhindert, erkrankt oder verstorben ist und kein Ersatz zur Verfügung steht oder die Durchführung der Veranstaltung aus Pietätsgründen unmöglich ist, wenn staatliche Sicherheits- oder Gesundheitsbehörden (z.B. wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags oder einer Pandemie) zum Schutz der Konzertbesucher von einer Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten, oder wenn sonstige Ereignisse und Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Stiftung liegen, auch bei äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt durch die Stiftung nicht hätten vorhergesehen, vermieden oder überwunden werden können (sog. »Höhere Gewalt«, z.B. Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streik, von außen – etwa durch Stromausfall – verursachte Betriebsstörungen, behördliche Verbote) die Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung unmöglich machen.

Muss ein Konzert abgesagt werden, werden wir uns bemühen, Ihnen ein Ersatzkonzert anzubieten. Nehmen Sie das Angebot nicht binnen der im Angebot genannten Frist an, geben wir die Karten für das Ersatzkonzert in den Verkauf. Sollte das Angebot eines Ersatzkonzertes nicht möglich sein oder nehmen Sie das Angebot auf Besuch des Ersatzkonzertes nicht an, erstatten wir Ihnen den Eintrittspreis. Weitergehende Ansprüche des Konzertbesuchers sind ausgeschlossen, wenn die Stiftung den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen, die die Stiftung zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung berechtigen, bleiben unberührt.

2.10. Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der gewerbsmäßige und kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Das Anbieten von Eintrittskarten auf dem Gelände der Philharmonie ist verboten.

2.11. Nacheinlass, Sitzplatz

Nach Beginn der Veranstaltung kann Konzertbesuchern ein Nacheinlass gewährt werden. Der Nacheinlass steht im Ermessen des Saalpersonals. Ein Anspruch auf den zuvor erworbenen Sitzplatz besteht nicht. Einen Anspruch auf Nacheinlass hat der Konzertbesucher nicht. In der Regel ist mit Rücksicht auf die Künstler und die anderen Konzertbesucher der Nacheinlass erst in der Konzertpause möglich.

Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Sitzplatz einzunehmen. Wechselt ein Konzertbesucher unberechtigterweise auf einen Platz, für den er einen höheren Eintrittspreis hätte zahlen müssen, kann die Stiftung von dem Konzertbesucher die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem höheren Eintrittspreis und dem von ihm entrichteten Eintrittspreis verlangen, den Konzertbesucher auf den auf seiner Eintrittskarte bezeichneten Sitzplatz oder aus der Aufführung verweisen.

2.12. Geschenkgutscheine

2.12.1. Erwerb von Geschenkgutscheinen

Die Stiftung bietet Geschenkgutscheine an, die als Zahlungsmittel für den Erwerb von Eintrittskarten verwendet werden können (»Geschenkgutscheine«). Die Geschenkgutscheine können online auf der Website, schriftlich, telefonisch oder an der Konzertkasse erworben werden. Für den Verkauf gilt Ziffer 2.5 entsprechend. Der Betrag der Geschenkgutscheine ist frei wählbar zwischen 5 und 400 Euro.

2.12.2. Geschenkgutscheinbedingungen

Der Geschenkgutschein kann im Rahmen der Verfügbarkeit aller Veranstaltungen der Stiftung Berliner Philharmoniker in der Philharmonie Berlin eingesetzt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen oder Sitzplätze. Bei einer Bestellung kann auch mehr als ein Geschenkgutschein eingesetzt werden. Die Gültigkeit eines Geschenkgutscheines beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Eine Aus- bzw. Teilauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Bei Teileinlösung des Gutscheines wird über den Restwert ein neuer Gutschein ausgegeben.

2.12.3. Widerrufsrecht

Konzertbesucher, die Verbraucher sind und Geschenkgutscheine kaufen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir in der unter www.berliner-philharmoniker.de/agb abrufbaren Widerrufsbelehrung informieren.

2.13. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle

Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. »OS-Plattform«) bereit. Die OS-Plattform dient Ihnen als eine Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Onlinekaufverträgen. Die OS-Plattform ist derzeit unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Als erste Anlaufstelle stehen wir Ihnen unter service@berliner-philharmoniker.de zur Verfügung. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2.14 Garderobe

Der Konzertbesucher kann seine Garderobe kostenfrei in den Foyers der Philharmonie abgeben. Die abgegebene Garderobe ist gem. aushängenden Versicherungsbedingungen  gegen Verlust versichert. Die Mitnahme von störenden Gegenständen, insbesondere sperrigen Gepäckstücken (z.B. Rucksäcken etc.) und Tieren in die Konzertsäle der Philharmonie ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann von unserem Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

2.15. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die in der Philharmonie gefunden werden, sind im Fundbüro der Stiftung (Pforte Kammermusiksaal) abzugeben. Der Verlust von Gegenständen können Sie in unserem Fundbüro melden.

2.16. Hausrecht

Die Stiftung behält sich vor, Konzertbesuchern den Zutritt zu einem Konzert zu verweigern bzw. diese aus einer laufenden Veranstaltung bzw. des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich in den folgenden Fällen:

  • wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Konzertbesucher die Veranstaltung stören oder andere Konzertbesucher belästigen könnte;
  • wenn der Konzertbesucher eine laufende Veranstaltung stört, andere Personen belästigt oder einen Platz eingenommen hat, für den er keine gültige Eintrittskarte vorweisen kann;
  • bei Behinderungen und Störungen des Kartenverkaufs oder Belästigungen des Publikums in den Foyers der Philharmonie; oder
  • bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

2.17. Bild- und Tonaufnahmen

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art durch Konzertbesucher in Konzerten oder sonstigen Veranstaltungen ist aus urheber- und/oder persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen in den Räumen der Philharmonie ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.

2.18. Einverständnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bildnissen

Wir fertigen regelmäßig Foto-, Film- und Videoaufzeichnungen oder TV-Aufnahmen von Konzerten an (gemeinsam »Aufnahmen«). Diese Aufnahmen werden für folgende Zwecke genutzt:

  • für die Ankündigung von Konzerten, die die Stiftung veranstaltet, egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere auf Flyern, Plakaten, in Zeitungen und Zeitschriften, auf der Internetseite sowie in den sozialen Netzwerken, etc.;
  • für Publikationen der Stiftung, egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere für Zeitschriften (einschließlich des Magazins des Orchesters der Berliner Philharmoniker), Programmhefte, Broschüren, Buchbände, Jahresrückblicke, etc., einschließlich der Bewerbung derartiger Produkte;
  • für unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Nutzung der Aufnahmen auf der Website, der Digital Concert Hall (www.digitalconcerthall.com), sowie in sozialen Netzwerken, Social-Media-Kanälen, Newslettern, Apps, etc.;
  • für Live- und On-Demand-Streaming, ohne permanenten Download (z.B. in der Digital Concert Hall, über mobile Applikationen).
  • für die Live-Übertragung von Konzerten im Fernsehen, einschließlich der anschließenden öffentlichen Zugänglichmachung in den Mediatheken der Sendeanstalten; und
  • zum Zwecke der Archivierung, und zwar sowohl in analoger als auch digitaler Form.

Die Aufnahmen erfolgen entweder durch uns selbst oder durch akkreditierte Dritte. Soweit die Aufnahmen Sie in erkennbarer Weise abbilden, erklären Sie sich mit dem Erwerb Ihrer Eintrittskarte damit einverstanden, dass wir die Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken veröffentlichen und verbreiten bzw. durch Dritte (z.B. unsere Tochtergesellschaft Berlin Phil Media oder Sendeanstalten) veröffentlichen und verbreiten lassen.

2.19. Haftung

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Stiftung oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet die Stiftung nach den gesetzlichen Regeln. Für fahrlässiges Verhalten haftet die Stiftung nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Konzertbesucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und dies begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Die Haftung der Stiftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung der Stiftung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Stiftung, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten der Stiftung, z.B. nach §§ 7 bis 10 Telemediengesetz (TMG) bleiben unberührt.

2.20. Datenschutz

Wir halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten streng an die gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung www.berliner-philharmoniker.de/datenschutz.

2.21 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dem Konzertbesucher dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Handelt es sich bei dem Konzertbesucher um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen dem Konzertbesucher und der Stiftung aus dem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten Berlin. Hat der Konzertbesucher seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Konzertbesuchers zugerechnet werden können.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Flex-Pakete und Abonnements

Für den Verkauf von Flex-Paketen und Abonnements gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (siehe Ziffer 2.). Diese werden ergänzt durch die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.

3.1. Flex-Pakete

3.1.1 Zusammenstellung von Eintrittskarten im Paket

Der Konzertbesucher kann Pakete aus Eintrittskarten für jeweils drei, fünf oder neun Konzerte erwerben (»Flex-Pakete«). Konzerte im Großen Saal und Konzerte im Kammermusiksaal können kombiniert werden.

3.1.2 Preise und Ermäßigungen

Der Preis des Flex-Paketes ergibt sich aus den Preisen der ausgewählten einzelnen Eintrittskarten inklusive Gebühren abzüglich eines Rabattes, dessen Höhe in der Saisonbroschüre und auf der Website angegeben wird.

3.1.3 Vorverkauf, Auswahl der Konzerte

Flex-Pakete können nur online gekauft werden. Einige Konzerte sind vom Paket-Verkauf ausgeschlossen. Einzelheiten entnehmen Sie den Angaben zu dem jeweiligen Konzert auf der Website  und in der Saisonbroschüre. Für die Flex-Pakete stehen nur begrenzte Kontingente zur Verfügung. Sind diese ausgeschöpft, können Sie nur noch einzelne Eintrittskarten kaufen.

3.2. Abonnements

3.2.1. Personenkreis

Abonnements werden grundsätzlich nur an natürliche Personen vergeben.

3.2.2. Umfang des Abonnements

Das Abonnement umfasst eine bestimmte Anzahl an Veranstaltungen pro Saison mit einem festen Sitzplatz.

3.2.3. Abonnementpreis

Die Stiftung veröffentlicht die jeweils gültigen Abonnementpreise der Eintrittskarten in der Saisonbroschüre und auf der Website. Der Abonnementpreis beinhaltet den Kartenpreis für das Abonnement und die Kosten für die Bearbeitung.

3.2.4. Kauf eines Abonnements

Abonnements können online über die Website erworben und telefonisch, persönlich im Abonnementbüro oder schriftlich (auch per E-Mail) im Abonnementbüro bestellt werden.

Telefon: +49 30 254 88 999 oder +49 30 254 88 323
E-Mail: abo@berliner-philharmoniker.de
Postanschrift: Stiftung Berliner Philharmoniker, Abonnementbüro, Herbert-von-Karajan-Str.1,
10785 Berlin
Abonnementbüro: Potsdamer Straße 58, 10785 Berlin

Auf den Online-Verkauf von Abonnements finden die Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen, insbesondere Ziffer 2.5.1. entsprechend Anwendung.

Bei telefonischen oder schriftlichen Bestellungen erhalten Sie nach der Bestellung von uns per E-Mail oder per Post ein verbindliches Angebot eines schriftlichen Abonnementvertrages mit Angaben zu den Sitzplätzen sowie einer genauen Bezeichnung der Abonnement-Serie, die Gegenstand des Abonnements ist. Wir bitten Sie, den schriftlichen Abonnementvertrag zu unterzeichnen und per E-Mail oder per Post an uns zurückzusenden. Mit Zugang des unterzeichneten Vertrages bei uns kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.

Bei persönlichen Bestellungen im Abonnementbüro können Sie nach Wahl den Abonnementvertrag vor Ort unterzeichnen oder Sie erhalten den Vertrag per E-Mail oder per Post. In jedem Fall kommt der Vertrag mit Zugang des unterzeichneten Vertragsexemplars bei uns zustande.

3.2.5. Zahlungsmittel, Zahlungsfrist

Das Abonnement kann beim Kauf auf der Website ausschließlich per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), bei telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Bestellungen per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), per Vorkasse mittels Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden.

Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift bezahlen Sie, indem Sie uns den Preis der Eintrittskarten einziehen lassen. Dazu erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Belastung Ihres Kontos werden wir Sie mit Versendung der Programmvorschau sowie mit einem Vorlauf von 14 Tagen per E-Mail informieren (sog. »Pre-Notification«).

Der Abonnementpreis ist im Voraus zum 1. Juli des Jahres für die jeweils folgende Konzertsaison zu entrichten. Wird das Abonnement im Wege des Einzugsverfahrens bezahlt, erfolgt die Kontobelastung zum 1. Juli des Jahres, jedoch nicht vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Bei Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard und American) oder Vorkasse mittels Überweisung stellen wir Ihnen eine Rechnung aus, die bis zum 1. Juli des Jahres zu begleichen ist.

3.2.6. Kartenversand

Der Versand der Abonnementkarten für die bevorstehende Spielzeit erfolgt nach dem 20. August, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem ersten Konzert in der jeweiligen Abonnementserie.

3.2.7.Umtausch und Rücknahme

Für Änderungen von Programm, Besetzung und Veranstaltungsort, Ausfall und Abbruch von einzelner Veranstaltungen im Rahmen eines Flex-Paketes oder Abonnements gelten die Regelungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen (Ziffer 2.). Im Übrigen bleibt das Abonnement bestehen.

3.2.8. Kündigung und Verlängerung des Abonnements

Beide Parteien können das Abonnement schriftlich (E-Mail genügt) zum 15. Juni eines Jahres kündigen. Wird das Abonnement binnen dieser Frist nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit.

Sowohl die Stiftung als auch der Konzertbesucher haben darüber hinaus das Recht, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Für uns liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn schwerwiegende oder wiederholte Verstöße des Konzertbesuchers gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Fortsetzung des Abonnements für uns unzumutbar machen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der Konzertbesucher wiederholt die Durchführung der Konzertveranstaltungen stört oder in sonstiger Weise beeinträchtigt. In diesem Fall hat der Konzertbesucher die Eintrittskarten für die noch ausstehenden Konzerte unverzüglich an die Stiftung zurückzugeben. Nach erfolgter Rückgabe wird ihm der Preis des Abonnements anteilig erstattet.

3.2.9. Weiterverkauf von Abonnementkarten

Der gewerbsmäßige und kommerzielle Weiterverkauf sowie das Anbieten von Abonnementkarten auf dem Gelände der Philharmonie sind verboten.

3.2.10. Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung

Der Konzertbesucher ist verpflichtet, Änderungen des Namens, seiner Anschrift und seiner Bankverbindung unverzüglich dem Abonnementbüro schriftlich (E-Mail genügt) mitzuteilen.

3.2.11. Verlust von Abonnementkarten

Verliert der Konzertbesucher eine Eintrittskarte, stellen wir ihm an der Abendkasse gegen Vorlage des Personalausweises und Erhebung einer Gebühr in Höhe von 3,00 Euro eine Ersatzkarte aus. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.