Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen
für den Verkauf von Tickets für das Konzert der Berliner Philharmoniker am 20. März 2021 in der Philharmonie, Berlin, und die Durchführung des Konzerts.

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitende Hinweise zum Pilotprojekt

II. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (»COVID-19-Bedingungen«)

III. Ergänzende Datenschutzbestimmungen (»COVID-19-Datenschutzbestimmungen«)

I. Einleitende Hinweise zum Pilotprojekt

Die Stiftung Berliner Philharmoniker (»Stiftung« oder »wir«) wird mit Genehmigung der Berliner Senatsverwaltung auf der Grundlage der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutznahmeverordnung vom 4. März 2021 ein Konzert der Berliner Philharmoniker während der laufenden SARS-CoV-2 Pandemie (»Corona-Pandemie«) als Pilotprojekt veranstalten (Eigenveranstaltung). Bei diesem Pilotprojekt soll der Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Beteiligten, insbesondere die Konzertbesucher der Veranstaltung, durch eine einheitliche Teststrategie und Einhaltung eines Schutz – und Hygienekonzepts nach einem hohen Standard gewährleistet werden. Es gelten daher im Vergleich zu Veranstaltungen, die die Stiftung vor Beginn der Corona-Pandemie durchgeführt hat, teilweise abweichende und ergänzende Bedingungen, die in den nachfolgenden Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ergänzenden Datenschutzbedingungen geregelt sind.

II. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (»COVID-19-Bedingungen«) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe der Stiftung. Bei Widersprüchen gehen diese COVID-19-Bedingungen vor.

2. Kartenverkauf

Eintrittskarten können ausschließlich online über eine Internetseite der Stiftung (»Website«) gekauft werden. Eintrittskarten, die von Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht. Ein Käufer kann (abweichend von Ziffer 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe) maximal 2 Eintrittskarten kaufen. Die Regelungen in Ziffer 2.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe zu Ermäßigungen gelten nicht.

3. Mobile Ticket

Eintrittskarten werden ausschließlich als Mobile Tickets ausgestellt. Ein postalischer Versand oder eine Abholung sind nicht möglich.

4. Widerrufsrecht

Zusätzlich zu den Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe gilt, dass ein Widerrufsrecht auch dann ausgeschlossen ist, wenn Sie die Veranstaltung deshalb nicht besuchen können, weil Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. In diesen Fällen wird der Kaufpreis auch nicht aus anderen Gründen erstattet.

5. Umplatzierung

Der Käufer erkennt an, dass die Stiftung aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und Vorgaben zur Einhaltung von Abstandsflächen, berechtigt ist, dem Inhaber der Eintrittskarte von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Werden die Eintrittskarten zu Einheitspreisen verkauft, ist eine Umplatzierung auf einen beliebigen Platz möglich.

6. Harte Personalisierung, keine Weitergabe der Eintrittskarten

Beim Erwerb der Eintrittskarten werden u.a. zur Umsetzung des Schutz und Hygienekonzepts und zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Kontaktdaten eines jeden Inhabers einer Eintrittskarte (sog. harte Personalisierung) erfasst. Auf jeder Eintrittskarte sind Vorname, Nachname und Geburtsdatum vermerkt. Der Käufer gibt die Kontaktdaten der Konzertbesucher an, für die er Karten kauft; er wird Kontaktdaten von Dritten (Begleitperson) nur dann angeben, wenn diese der Angabe zugestimmt haben. Ziffer 2.8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe gilt nicht. Es ist untersagt, Eintrittskarten zu veräußern oder weiterzugeben.

Wenn der Käufer eine Eintrittskarte (auch) für einen Dritten (Begleitperson) erwirbt, hat der Käufer die Begleitperson auf die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe sowie dieser COVID-19-Bedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an die Stiftung nach dieser Ziffer 6 ausdrücklich hinzuweisen, wobei die Begleitperson, für die der Käufer die Eintrittskarte kauft, sich durch die Übernahme und die Nutzung der Eintrittskarte mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe und dieser COVID-19-Bedingungen zwischen ihm und der Stiftung einverstanden erklärt.

Ziffer 2.8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe gilt nicht. Das Risiko, dass er die Veranstaltung aus von der Stiftung nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, positives SARS-CoV-2-Testergebnis) nicht wahrnehmen kann, trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte.

7. Testung vor und Einlass zur Veranstaltung

7.1 Testung am Tag der Veranstaltung

Alle Konzertbesucher müssen am Tag der Veranstaltung einen SARS-CoV-2-Antigen-Test durchlaufen. Es bestehen 2 Möglichkeiten hierfür:

  • Die Testung kann an einer der Partnerteststationen in Berlin erfolgen, die hier zu finden sind.
  • Alternativ kann die Testung unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn (in der Philharmonie) in einer zentralen temporären SARS-CoV-2-Teststation eines Diagnostik-/Laborbetreibers erfolgen. Für die zentrale SARS-CoV-2-Testung steht ein Maximalkontingent an Testmöglichkeiten für 480 Personen zur Verfügung. Die Testungen werden zwischen 17.00 und 18.30 Uhr angeboten (in 5 Minuten Slots).

Die Teststationen werden von rechtlich selbstständigen Dritten (z.B. Laboren) betrieben. Für die Testung schließt der Inhaber einer Eintrittskarte eine gesonderte Vereinbarung mit der Teststation. Die Stiftung ist nicht Partei dieser Vereinbarung.
Die Probenentnahme für die SARS-CoV-2-Antigen-Testung erfolgt durch medizinisch geschultes Fachpersonal. Alle Befunde werden ärztlich validiert.
Nur mit einem Befund der oben genannten Teststationen, die ein negatives SARS-CoV-2-Testergebnis ausweisen, ist der Zugang zur Veranstaltung möglich. Befunde von anderen Teststationen oder Laboren oder andere Testergebnisse (wie z.B. Laientests) werden bei der Einlasskontrolle nicht akzeptiert.

Konzertbesucher müssen sich selbstständig über die von der ticket i/O GmbH betriebene Website veranstaltungstestung.de/schnelltestberlin  einen Termin bei einer der Teststationen buchen. Wir übermitteln Ihnen einen Gutscheincode, mit dem Sie den Test bei der Buchung des Termins im Voraus bezahlen können. Die Kosten für die Testung sind im Preis der Eintrittskarte enthalten.

Von der Teststation erhält der Konzertbesucher seinen medizinisch validierten Befund der SARS-CoV-2-Antigen-Testung. Dem Befund muss zu entnehmen sein, dass die Testung am Tag der Veranstaltung durchgeführt wurde. Der Befund der Teststation ist mindestens mit Name und Geburtsdatum personalisiert. Dieser Befund dient – bei negativem Testergebnis – als Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung. Bei der Einlasskontrolle kann der Nachweis über zwei Wege erbracht werden:

  • Der Inhaber der Eintrittskarte legt einen Papierbefund seines negativen SARS-CoV-2-Testergebnisses vor.
  • Alternativ ist das Vorzeigen des Testergebnisses bei der Einlasskontrolle auf dem Smartphone möglich.

 

7.2 Bedingungen für den Einlass zur Veranstaltung

Konzertbesucher werden zur Veranstaltung nur eingelassen, wenn sie bei der Einlasskontrolle folgende Dokumente (kumulativ) vorweisen können:

  • negatives SARS-CoV-2-Testergebnis als ausgedruckten Papierbefund oder digitalen Befund auf dem Smartphone, ausgestellt von einer der in Ziffer 7.1 aufgeführten Teststation am Tag der Veranstaltung,
  • personalisierte Eintrittskarte und
  • Personalausweis mit Lichtbild.

Der Einlass zur Veranstaltung wird grundsätzlich verweigert, wenn (i) der auf der Eintrittskarte vermerkte Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis ist und/oder (ii) nicht alle drei Dokumente vorgezeigt werden.

Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Informationen, z. B. kürzlicher Aufenthalt des Inhabers der Eintrittskarte in einem Risikogebiet der Corona-Pandemie (gemäß den jeweils verbindlichen aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (»RKI«)), für den Zutritt zur Veranstaltung verlangt werden, ist der Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, diese Informationen der Stiftung auf Anforderung im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn der Ticketinhaber die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Stiftung den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. In diesem Fall kann der Käufer und die Stiftung vom Vertrag über die betroffene Eintrittskarte für die Veranstaltung zurückzutreten. Der Käufer erhält in diesem Fall den entrichteten Preis für die Eintrittskarte erstattet.

7.3 Impfung kann negatives SARS-CoV-2-Antigen-Testergebnis nicht ersetzen

Für die Veranstaltung wird nicht zwischen geimpften und nicht geimpften Personen unterschieden. Alle Konzertbesucher müssen bei der Einlasskontrolle ein negatives SARS-CoV-2-Antigen-Testergebnis vorlegen.

7.4 Kein Einlass bzw. Entfernen vom Veranstaltungsort bei Krankheitssymptomen

Die Stiftung ist aus wichtigem Grund, z.B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, zur Verweigerung des Einlasses zum Veranstaltungsort oder zur Verweisung vom Veranstaltungsort berechtigt. Dies gilt auch, wenn ein Inhaber einer Eintrittskarte gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

8. Nichterscheinen zur Veranstaltung und Isolierung bei positivem SARS-CoV-2-Testergebnis

Im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Testergebnisses ist der Karteninhaber verpflichtet, (i) nicht bei der Veranstaltung zu erscheinen und (ii) sich umgehend zu isolieren und spätestens am Folgetag einem PCR-Test zu unterziehen. Ob und welche Maßnahmen die Teststationen ergreifen, liegt in der Verantwortung der Teststationen. Die zentrale Teststation in der Philharmonie wird bei positiven SARS-CoV-2-Testergebnissen einen Befund erstellen und dem Inhaber der Eintrittskarte direkt eine anschließende PCR-Untersuchung anbieten und im Fall einer bestätigten Infektion eine Meldung an das Gesundheitsamt nach Infektionsschutzgesetz senden. Bis das Ergebnis des PCR Befundes vorliegt, hat sich die entsprechende Person unmittelbar in Quarantäne zu begeben.

9. Schutz- und Hygienekonzept

Bei der Veranstaltung gilt ein Schutz- und Hygienekonzept, das u.a. Folgendes vorsieht:

  • Es gilt folgende Abstandregel bei den Sitzplätzen: Die Belegung erfolgt im Schachbrettmuster (50%). Die Abstandsregel gilt ausnahmslos für alle Konzertbesucher, auch für Mitglieder desselben Haushaltes und für den Kartenkäufer und dessen Begleitperson.
  • Am Veranstaltungsort besteht überall und uneingeschränkt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, einschließlich im Einlassbereich und im Außenbereich des Veranstaltungsorts.
  • Es gelten Abstandsregeln, die am und um den Veranstaltungsort auf Hinweisschildern angegeben sind.
  • Es werden Händedesinfektionsspender bereitgestellt.
  • Es gelten Maximalzahlen für gleichzeitige Nutzung von Sanitärräumen.
  • Speisen und Getränke werden nur (sehr eingeschränkt) im Außenbereich angeboten, jedoch nicht im Innenbereich.

Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Veranstaltungsbereich zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden ihm mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte unterliegt im Hinblick auf das Schutz- und Hygienekonzept den Weisungen des Personals der Stiftung. Verstößt ein Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte gegen das vorgenannte Schutz- und Hygienekonzept, ist der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte verpflichtet, die Veranstaltung auf Weisung des Personals der Stiftung unverzüglich zu verlassen. Der Kaufpreis für die Eintrittskarte wird in diesem Fall nicht erstattet.

10. Wissenschaftliche Begleitung

Das Pilotprojekt wird von externen Experten begleitet und ausgewertet.

11. Haftung

Ergänzend zu Ziffer 2.19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe gilt Folgendes: Die Veranstaltung ist ein Pilotprojekt. Das bei der Veranstaltung umgesetzte Pilotprojekt soll die Gefahr von Ansteckungen von Konzertbesuchern und Dritten mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Gefahr ist dem Käufer und Inhabern einer Eintrittskarte bewusst. Daher ist die Haftung der Stiftung für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Konzertbesuchers, die sich trotz Umsetzung des Hygienekonzepts durch eine SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.

12. Ergänzungen und Änderungen

Die Stiftung ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese COVID-19-Bedingungen mit einer angemessenen Frist von drei (3) Tagen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, auch bis zur Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für den Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Käufer bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt die Stiftung hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.

III. Ergänzende Datenschutzbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Ergänzenden Datenschutzbestimmungen (»COVID-19-Datenschutzbestimmungen«) gelten ergänzend zu den Datenschutzbestimmungen der Stiftung. Bei Widersprüchen gehen diese COVID-19- Bedingungen vor.

2. Verarbeitung von zusätzlichen personenbezogenen Daten - welche Daten nutzen wir?

Die Stiftung verarbeitet im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung, einschließlich des Verkaufs von Eintrittskarten, im Vergleich zur Durchführung von Veranstaltungen vor der Corona-Pandemie die folgenden zusätzlichen personenbezogenen Daten von Konzertbesuchern zur Verarbeitung gem. den COVID-19-Bedingungen:

Käufer: Name, Vorname, Telefon-/Mobilnummer sowie E-Mail und Adresse.
Inhaber von Eintrittskarten: Name, Vorname, Geburtsdatum.

3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Verarbeitung der in Ziffer 2 genannten personenbezogenen Daten erfolgt zur Abwicklung der Kaufverträge über Konzertkarten, zur Abrechnung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Beantwortung Ihrer Anfragen (z. B. per E-Mail oder über unser Kontaktformular) im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung betreffend die Veranstaltung.

Wenn Sie bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung Testergebnis, personalisierte Eintrittskarte und Personalausweis vorzeigen, speichern wir nur die Eintrittskarte. Daten zum Testergebnis oder Personalausweis speichern wir nicht.

Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den COVID-19-Bedingungen entnehmen.

4. Wer bekommt meine Daten?

Wir geben die für die Personalisierung der Eintrittskarten erhobenen Daten nicht an Dritte weiter.

Der Inhaber einer Eintrittskarte muss einen Termin zur Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigen-Tests bei einer Teststation über die Website https://veranstaltungstestung.de/schnelltestberlin buchen. Diese Website wird nicht von uns, sondern der ticket i/O GmbH betrieben. Es gelten daher für diese Website die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der ticket i/O GmbH, die über https://ticket.io/privacy/ abrufbar sind.

Wenn der Inhaber bei einer Teststation einen SARS-CoV-2-Antigen-Test durchläuft, geschieht dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Inhaber und der Teststation. Wir sind nicht Partei dieser Vereinbarung und auch nicht datenschutzrechtlich Verantwortlicher hinsichtlich der von der Teststation erhobenen Daten. Die Teststation übermittelt keine personenbezogenen Daten an uns.

5. Abrufbarkeit der COVID-19-Datenschutzbestimmungen

Diese COVID-19-Datenschutzbestimmungen können als PDF angezeigt, abgespeichert und ausgedruckt werden.

Stand: 10. März 2021